Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer mit der
das Halten von Hunden besteuert wird. Es ist eine
öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte
Leistung (etwa Reinigung der Strassen von Hundekot)
gegenübersteht. Die Hundesteuer ist eine sogenannte
Realsteuer und dient ausschließlich dem „Stopfen“
von Haushaltslöchern.
Ursprünglich sollte die Hundesteuer auch als
Regulierungsmaßnahme zur Eindämmung der Zahl
der Hunde und deren Halter dienen. Spätestens seit
der Erkenntnis, dass Hunde eine wesentliche soziale
Bedeutung haben, wird über Sinn bzw. Unsinn dieser
Steuer nachgedacht. Der Vorsitzende des Seniorenbeirats
unserer Stadt hat eindringlich in der Stadtratssitzung
auf diese Bedeutung hingewiesen.
In Österreich wurde bereits die Hundesteuer auf 45
Euro pro Hund/Jahr begrenzt, in England, Dänemark
und Schweden wurde diese abgeschaut. In Deutschland
erhebt u.a. die Stadt Eschborn bereits seit 1999 keine
Hundesteuer.
Der derzeitige Oberbürgermeister Wolf begründet
die Erhöhung damit, dass bisher zu niedrige Steuern im
Vergleich mit anderen Städten gleicher Größenordnung
erhoben wurden. In Summe geht es um ca. 60.000
Euro Mehreinnahmen pro Jahr.
Bürgermeister Christoph Schwind deklarierte in völliger Unkenntnis der
Thematik die Hundesteuer als Luxussteuer und der noch
amtierende Oberbürgermeister Stefan Wolf hat
diesen Ausführungen nicht widersprochen.
Die Fraktion weimarwerk bürgerbündnis
hat diesen Antrag der Stadtverwaltung einstimmig abgelehnt.
Herr Wolf wird die neuen Steuersätze natürlich erst nach der OB-Wahl im Rathauskurier veröffentlichen, um keine Hundehalter zu vergraulen.
Ein Hund ist kein Luxus, sondern ein treuer Begleiter!